Umzug für Empfänger von Hartz IV

Wenn Sie Hartz IV-Empfänger sind und umziehen möchten, gilt es die entsprechenden Regelungen zu beachten, damit finanzielle Unterstützung von Seiten der ARGE genehmigt wird. Es ist in der Regel davon auszugehen, dass man die umfangreichen Kosten eines Umzugs nicht eigenständig aufbringen kann, wenn man Hartz IV zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes erhält. Empfehlenswert ist es, sich bei seinem zuständigen Amt sehr detailliert nach der Vorgehensweise zu erkundigen – machen Sie eine „to-do-Liste“!

Der erste Schritt: Zustimmung beantragen

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie unbedingt die Zustimmung für die neue Wohnung beantragen. Nur mit der entsprechenden Genehmigung der ARGE können Sie mit finanziellen Zuschüssen bei Ihrem Umzug rechnen. Beantragen können Sie die Übernahme der Umzugskosten und einer eventuell fälligen Mietkaution. Die ARGE wird erwarten, dass Sie mehrere Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen und der ARGE vorlegen; dies ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden.

 

Jeden Schritt dokumentieren – Sie werden für alles Belege brauchen

Egal, wonach Sie sich erkundigen oder was Sie während der Umzugsphase planen oder schon bezahlen – lassen Sie sich für alles schriftliche Nachweise geben. Die ARGE wird für alles Belege von Ihnen verlangen, wenn Sie eine Kostenübernahme beantragen.
Sollten Sie übrigens in einen anderen Zuständigkeitsbereich umziehen, ist zu bedenken, dass die neue ARGE für alle Kostenfragen zuständig ist.

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