Halteverbot – Halteverbotszone
Ein kurzer Weg zwischen Wohnung und Fahrzeug spart Kraft und Zeit. Durch das Einrichten einer Halteverbotszone können Sie Ihren Umzugswagen optimal platzieren. Wir wollen Ihnen die Wahl lassen und schlagen Ihnen drei Möglichkeiten vor, wie Sie vorgehen können.
Möglichkeit 1:
Hier können Sie eine Halteverbotszone für Ihren Umzugswagen bestellen. Das Halteverbot wird für Sie fertig eingerichtet, natürlich mit allen behördlichen Genehmigungen. Um zu erfahren, welche Kosten bei der Einrichtung einer Halteverbotszone für Sie entstehen, wählen Sie bitte in einem ersten Schritt Ihre Stadt aus. Anschließend können Sie mit der Bestellung beginnen.
Möglichkeit 2:
Viele Umzugsunternehmen bieten das Einrichten einer Halteverbotszone als Service für einen Kostenaufschlag an. Das Aufstellen und Abbauen der Beschilderung sowie die Beantragung bei der Polizei wird komplett übernommen.
Möglichkeit 3:
Wollen Sie diese Aufgabe selbst übernehmen und müssen Sie sich dafür an die zuständige Straßenverkehrsbehörde richten. Die für Sie zutreffende Behörde können Sie unter diesem externen Link ermitteln lassen:
Hier geht es zum Behördenfinder
Folgende Daten werden zum Einrichten einer Halteverbotszone benötigt:
- Vor- und Zuname
- die neue Adresse
- eine Telefonnummer unter der Sie vor dem Umzug erreichbar sind, für evtl. Rückfragen
- Örtlichkeit an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll (Straße + Hausnummer)
- den Tag des Umzugs
- den benötigten Zeitraum
Eine Anfrage sollten Sie mindestens 2 Wochen vor dem Umzug in Bearbeitung geben. Seien Sie sich auch über die Art des Fahrzeuges im Klaren. Ein Sprinter benötigt in etwa eine 8 Meter lange HVZ. Ein 7,5 t LKW sogar ca. 12 Meter.
Das Aufstellen der Verkehrsschilder muss volle 3 Tage vor dem Umzug gesehen und darf erst geschehen wenn die entsprechende Genehmigung vorliegt. Kostenpunkt: zwischen 20 und 125 Euro.
Bedenken Sie, dass nur amtlich Verkehrsschilder zulässig sind. Diese können ggf. – gegen eine Gebühr – bei der entsprechenden Institution geliehen werden. Es ist notwendig ein Aufstellungsprotokoll zu führen um ggf. nachweisen zu können, dass die Beschilderung rechtzeitig aufgestellt wurde, um Fahrzeuge, die nichtsdestotrotz am Umzugstag die Zone blockieren, entfernen zu können.
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